Wie groß darf der Geräteschuppen sein?

Hier gilt:

Jeder Kleingärtner kann einen Geräteschuppen zum Abstellen seiner Gartengeräte (Rasenmäher, Werkzeug, etc.) in seinem Kleingarten errichten. Der Zubau von Nebengebäuden ist im Wiener Kleingartengesetz 2. (9) wie unten angegeben geregelt.
Falls von Seiten des Kleingartenvereins keine anderen Vorgaben sind, gilt daher:

  • maximal zulässige Größe des Nebengebäude 5 m2 je Garten

  • maximal zulässige Höhe des Nebengebäude 3m

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