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Mit der Novelle zum Wiener Kleingartengesetz wurde die neue Widmungskategorie EKL-W geschaffen, die den Kleingärtnern neben der Gründung eines Hauptwohnsitzes im Kleingarten "ganzjähriges Wohnen" auch eine Verbauung bis zu 50 m2 ermöglicht.
Zwischen dem Grundeigentümer, der Stadt Wien (gilt auch bei Erwerb des Pachtgrundes in das Eigentum) und dem Zentralverband der Kleingärtner und Kleintierzüchter Österreichs wurde folgende Vereinbarung der Unkündbarkeit getroffen:
EKl (Erholungsgebiet Kleingarten) EKl-W (Erholungsgebiet Kleingarten für ganzjähriges Wohnen) |
Nachstehend erfahren Sie noch die diversen Erläuterungen zu allen Abkürzungen der derzeitig bestehenden Widmungserklärungen.
Ekl | Erholungsgebiet Kleingarten |
Ekl-W | Erholungsg. Kleingarten für ganzjähriges Wohnen |
EPK | Erholungsgebiet Park |
Ebh | Erholungsgebiet Badehütten |
BB | Besondere Bestimmungen |
BG | Betriebsbaugebiet |
GS | Gartensiedlungsgebiet |
ÖG | Öffentliches Gut |
ÖV | Öffentliche Verkehrsfläche |
Sww | Schutzgebiet Wald u. Wiesengürtel |
W | Wohngebiet |
§ 8 (1) | Bausperre |