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Anmelde Information
Generell:
Die nachfolgenden Anmeldeinformationen gelten für:
1) eine Bewerbung um die Mitgliedschaft und
2) den Erwerb der Unterpachtrechte an einer Kleingartenparzelle
in unserem "Kleingartenverein Liebhartstal".
Grundlagen für diese Information sind:
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Bundes- und Landesgesetze,
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die Gartenordnung,
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die Satzungen des Vereins,
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der Unterpachtvertrag (bzw. Kaufvertrag bei Eigengrund) sowie
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die Beschlüsse der Generalversammlung.
Der Bewerber welcher das Ansuchen an den Kleingartenverein Liebhartstal stellt, erklärt, dass weder er/sie noch sein(e) EhepartnerIn bzw. im gleichen Haushalt lebende Familienmitglied(er) einen Kleingarten besitzen. Er/Sie erklärt weiters, dass weder er/sie, noch seine Familienangehörige(n) bzw. PartnerIn vorbestraft bzw. rechtskräftig verurteilt sind. Bei unwahren Angaben erlischt die Mitgliedschaft im Kleingartenverein Liebhartstal mitsamt gleichzeitiger Aufkündigung des Unterpachtvertrages!
Verpflichtungen des/der BewerberIn:
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Mit dem Vorpächter bzw. dessen Erben (ohne Vermittlung durch ein Realitätenbüro) über die Entschädigung für die auf dem Kleingartengrund befindlichen Baulichkeiten und Kulturen zu einigen. Grundlage für dieses Rechtsgeschäft ist der von einem Schätzmeister (nähere Infos dazu unter FAQs bzw. Links) ermittelte Wert. Das Schätzgutachten muß der Vereinsleitung in Kopie vorgelegt werden. Für einen eventuell bezahlten Überpreis übernimmt der Kleingartenverein keine Haftung! Letztendlich ist der Preis Ausmachungssache zwischen Verkäufer und Käufer und durch den Verein nicht beeinflußbar!
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Der Kleingarten im Sinne des Bundesgesetzes kleingärtnerisch, der Erholung dient, und nicht für gewerbliche oder erwerbsmäßige Zwecke genutzt werden darf!
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Den Kleingarten nicht weiter unterzuverpachten oder anderen Personen in welcher Form immer zu überlassen oder zu vermieten!
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Sämtliche bei der Umschreibung anfallenden Gebühren, Steuern und Abgaben zu bezahlen (z.B. Umschreibungsgebühr, Beitrittsgebühr, sowie rückständige Pachtvorschreibungen und anteilige Kosten für vom Kleingartenverein vorfinanzierte Investitionen des Vorbesitzers, Grunderwerbssteuer) zu leisten!
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Die bei einer Gartenbegehung anlässlich der Umschreibung festgestellten Mängel noch vor der Umschreibung beseitigen bzw. beheben zu lassen!
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Beabsichtigte Neu- und Umbauten nur nach Genehmigung durch den Grundeigentümer (MA 69) und durch die Baupolizei (MA 37), sowie durch die Vereinsleitung durchzuführen!
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Die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung (Kanal, Senkgrube) auf den neuesten Stand der diesbezüglichen Gesetze, Normen und Vorschriften zu bringen, sowie den Zutritt für die jährliche Ablesung des Wasserstandsmessers der Vereinsleitung zu gestatten!
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Zur Befolgung der für Kleingärtner verbindliche Gesetze, Erlässe und Vorschriften, der Vereinssatzungen, inklusive der Gartenordnung und der Beschlüsse der Generalversammlung!
Erst nach Unterfertigung des Unterpachtvertrages durch den Generalpächter (Zentralverband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter Österreichs) und der Aushändigung an den Bewerber (neuer Unterpächter) ist die Rechtswirksamkeit gegeben!
Der/Die BewerberIn hat die obige Information zur Kenntnis genommen und erklärt sich damit einverstanden. Aus dieser Vormerkung können keinerlei Rechte für den Bewerber geltend gemacht werden; ebenso verzichtet der Bewerber auf jedes Rechtsmittel!