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Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ist eine vom Bundeskanzleramt betriebene elektronische Datenbank. Sie dient der Kundmachung der im Bundesgesetzblatt zu verlautbarenden Rechtsvorschriften sowie der Information über das Recht der Republik Österreich.
Über unten angeführte Links, gelangen Sie direkt zu den original Gesetzestexten.
Abbildung: RIS Bundeskanzleramt - (www.ris.bka.gv.at)