Sie sind hier: Tiere im Garten
Zurück zu: Mitglieder
Allgemein: Impressum Satzungen Kontakt Haftungsausschuss FAQ Sitemap Unsere Website von A-Z

Suchen nach:

Haus- und Nutztierhaltung im Kleingarten

Information:

Generell ist zu sagen, daß nachfolgend erwähnte Kleintiere in Gartenanlage sehr wohl gehalten, diese jedoch immer wieder zu Unstimmigkeiten und Problemen zwischen den Gartennachbarn führen können. Spätestens wenn sich Gartenbesitzer in Ihrer Erholung und Ruhe -welche man ja in einem Kleingarten zu suchen bestrebt ist- gestört fühlen, fangen die Reiberein an! Ebenso muß ja auch gesagt werden, daß sich die in den Gartenanlagen lebende und nistende Vogelwelt erheblich durch herumtollende, lärmende und jagende Tiere in Gefahr befindet und dadurch erheblich gestört sind!

Generell ist die Kleintierhaltung in einem Kleingarten durch den Zentralverband vorgegeben!

Das Halten von Tieren in Kleingartenparzellen ist an die Zustimmung der jeweiligen Vereinsleitung gebunden!
Bei einer dauerhaften Belästigung der Nachbarn hat die Vereinsleitung die Tierhaltung zu verbieten!


NUTZTIERHALTUNG IM KLEINGARTEN

Als Nutztiere gelten:

Eine Haltung dieser Nutztieren ist in einem Kleingarten nur nach Rücksprache mit der Vereinsleitung möglich, da die dadurch entstehende Lärm- und Schmutzbelästigung bzw. entstehende Gefahren bei z.B. Bienenzucht gegeben sind und sich nicht mit dem Recht auf "Ruhe und Erholung" eines Gartenbesitzers vereinigen läßt!

HAUSTIERHALTUNG IM KLEINGARTEN

Als Haustiere gelten:

Eine Haltung dieser beiden Haustiere ist nur nach Einhaltung der nachfolgenden Regeln in einem Kleingarten erlaubt!

HUNDE
Diese müssen so gehalten werden, daß jegliche Belästigung und Gefährdung der Nachbarn vermieden wird und sie auf allgemein zugängliche Flächen keine unvermutete Gefahr darstellen!

Hunde dürfen in einer Kleingartenanlage nicht frei herumlaufen!

Sie sind stets an der Leine zu führen und mit Maulkörben zu versehen! Anfallende Exkremente sind vom jeweiligen Tierhalter unaufgefordert und ehebaldigst zu entfernen. Dies gilt ebenso für Hunde von Besuchern und Gästen.


KATZEN
DAS HALTEN VON KATZEN SOWIE DAS FÜTTERN VON WILD STREUNENDEN KATZEN IST IN KLEINGÄRTEN AUSNAHMSLOS VERBOTEN!!!

Sie stellen eine Gefahr für Vögel und andere Nutztiere dar. Falls ausnahmsweise eine Katze in einen Garten mitgenommen wird, ist vom Gartennutzer (Mitglied) zuverlässig Sorge zu tragen, daß sich diese ständig in den gegebenen Baulichkeiten (Gartenhaus) befindet und auch dort verbleiben muß! Ein verlassen ist -wenn erforderlich- nur in angeleinten Zustand erlaubt.

FREILAUFENDE KATZEN sind jedenfalls - auch innerhalb der eigenen Kleingartenparzelle - STRENGSTENS VERBOTEN!!

Anmerkung:
Aufgrund der Zunahme der Wildkatzen wird gebeten, diese keinesfalls zu füttern!


Das Halten von Tieren in Kleingartenparzellen ist an die Zustimmung der jeweiligen Vereinsleitung gebunden!
Bei einer dauerhaften Belästigung der Nachbarn hat die Vereinsleitung die Tierhaltung zu verbieten!