Als Haustiere gelten:
- Hunde
- Katzen
Eine Haltung dieser beiden Haustiere ist nur nach Einhaltung der nachfolgenden Regeln in einem Kleingarten erlaubt!
HUNDE |
Diese müssen so gehalten werden, daß jegliche Belästigung und Gefährdung der Nachbarn vermieden wird und sie auf allgemein zugängliche Flächen keine unvermutete Gefahr darstellen! Hunde dürfen in einer Kleingartenanlage nicht frei herumlaufen! Sie sind stets an der Leine zu führen und mit Maulkörben zu versehen! Anfallende Exkremente sind vom jeweiligen Tierhalter unaufgefordert und ehebaldigst zu entfernen. Dies gilt ebenso für Hunde von Besuchern und Gästen. |
KATZEN |
DAS HALTEN VON KATZEN SOWIE DAS FÜTTERN VON WILD STREUNENDEN KATZEN IST IN KLEINGÄRTEN AUSNAHMSLOS VERBOTEN!!! Sie stellen eine Gefahr für Vögel und andere Nutztiere dar. Falls ausnahmsweise eine Katze in einen Garten mitgenommen wird, ist vom Gartennutzer (Mitglied) zuverlässig Sorge zu tragen, daß sich diese ständig in den gegebenen Baulichkeiten (Gartenhaus) befindet und auch dort verbleiben muß! Ein verlassen ist -wenn erforderlich- nur in angeleinten Zustand erlaubt. FREILAUFENDE KATZEN sind jedenfalls - auch innerhalb der eigenen Kleingartenparzelle - STRENGSTENS VERBOTEN!! Anmerkung: Aufgrund der Zunahme der Wildkatzen wird gebeten, diese keinesfalls zu füttern! |
Das Halten von Tieren in Kleingartenparzellen ist an die Zustimmung der jeweiligen Vereinsleitung gebunden! Bei einer dauerhaften Belästigung der Nachbarn hat die Vereinsleitung die Tierhaltung zu verbieten! |