Wie groß darf der Geräteschuppen sein?
Hier gilt:
Jeder Kleingärtner kann einen Geräteschuppen zum Abstellen seiner Gartengeräte (Rasenmäher, Werkzeug, etc.) in seinem Kleingarten errichten. Der Zubau von Nebengebäuden ist im Wiener Kleingartengesetz § 2. (9) wie unten angegeben geregelt.
Falls von Seiten des Kleingartenvereins keine anderen Vorgaben sind, gilt daher:
- maximal zulässige Größe des Nebengebäude 5 m2 je Garten
- maximal zulässige Höhe des Nebengebäude 3m