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Widmung unseres Vereins

Generell:

Mit der Novelle zum Wiener Kleingartengesetz wurde die neue Widmungskategorie EKL-W geschaffen, die den Kleingärtnern neben der Gründung eines Hauptwohnsitzes im Kleingarten "ganzjähriges Wohnen" auch eine Verbauung bis zu 50 m2 ermöglicht.

Zwischen dem Grundeigentümer, der Stadt Wien (gilt auch bei Erwerb des Pachtgrundes in das Eigentum) und dem Zentralverband der Kleingärtner und Kleintierzüchter Österreichs wurde folgende Vereinbarung der Unkündbarkeit getroffen:


Widmungserklärung unseres Vereins:

EKl (Erholungsgebiet Kleingarten)
EKl-W (Erholungsgebiet Kleingarten für ganzjähriges Wohnen)


Welche Widmungsarten gibt es noch?

Nachstehend erfahren Sie noch die diversen Erläuterungen zu allen Abkürzungen der derzeitig bestehenden Widmungserklärungen.

Ekl Erholungsgebiet Kleingarten
Ekl-W Erholungsg. Kleingarten für ganzjähriges Wohnen
EPK Erholungsgebiet Park
Ebh Erholungsgebiet Badehütten
BB Besondere Bestimmungen
BG Betriebsbaugebiet
GS Gartensiedlungsgebiet
ÖG Öffentliches Gut
ÖV Öffentliche Verkehrsfläche
Sww Schutzgebiet Wald u. Wiesengürtel
W Wohngebiet
§ 8 (1) Bausperre