Wie groß darf ich Bauen??
ACHTUNG:
Um die unten angeführten maximalen Baugrößen nutzen zu können, MUSS die Gartengrundfläche MINDESTENS 200 m2 UND Widmung auf GANZJÄHRIGES Wohnen aufweisen! |
Bei Widmung "ganzjähriges Wohnen" EKL-W gilt:
- maximal zulässige Hausgröße 50 m2 (je für Erdgeschoss & Dachausbau)
- maximal zulässige Kellergröße 83,3 m2
- maximal zulässige Kubatur 265 m3
- maximal zulässige Höhe 5,5 m
Bei den meisten anderen Widmungen gilt:
- maximal zulässige Hausgröße 35 m2 (je für Erdgeschoss & Dachausbau)
- maximal zulässige Kubatur 160 m3
- maximal zulässige Höhe 5,0 m
Lesen Sie hier die genauen Bauvorschriften im Wr. Kleingartengesetz §12 und §13 nach. Hier werden die genauen Ausmaße und Vorschriften für ein Bauvorhaben vorgegenen.
Die Abstände zu Weg- und Nachbarparzellen finden sie im Wr. Kleingartengesetz § 14 zum nachlesen.
Weiters zu beachten:
- Widmung auf ganzjähriges Wohnen und somit auch als Hauptwohnsitz nutzbar.
- Möglichkeit den Kleingartengrund zu kaufen (Eigengrund) und somit Grundeigentümer zu werden,
- ansonsten gilt oft eine Pachtdauer zwischen 80-99 Jahre die je Verein unterschiedlich sein kann.