Wie groß darf ich Bauen??
ACHTUNG:
Um die unten angeführten maximalen Baugrößen nutzen zu können, MUSS die Gartengrundfläche MINDESTENS 200 m2 UND Widmung auf GANZJÄHRIGES Wohnen aufweisen! |
Bei Widmung "ganzjähriges Wohnen" EKL-W gilt:
maximal zulässige Hausgröße 50 m2 (je für Erdgeschoss & Dachausbau)
maximal zulässige Kellergröße 83,3 m2
maximal zulässige Kubatur 265 m3
maximal zulässige Höhe 5,5 m
Bei den meisten anderen Widmungen gilt:
maximal zulässige Hausgröße 35 m2 (je für Erdgeschoss & Dachausbau)
maximal zulässige Kubatur 160 m3
maximal zulässige Höhe 5,0 m
Lesen Sie hier die genauen Bauvorschriften im Wr. Kleingartengesetz 12 und 13 nach. Hier werden die genauen Ausmaße und Vorschriften für ein Bauvorhaben vorgegenen.
Die Abstände zu Weg- und Nachbarparzellen finden sie im Wr. Kleingartengesetz 14 zum nachlesen.