Die Gesetzeslage sieht nach der neuen Novelle des Kleingartengesetzes vom April 2010 folgende Regelung für die Errichtung eines Wasserbeckens, Pools oder Schwimmteichs vor:
Wasserbecken, Pools und Schwimmteiche dürfen bis zu einer Gesamtfläche von max. 25 m2 je Kleingarten genehmigungsfrei errichtet werden.
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