Wintergarten
Der Zubau eines WINTERGARTENS ist derzeit gesetzlich -bis auf weiteres- NICHT ERLAUBT! |
Wintergärten
eröffnen ein zusätzliches Lebensgefühl
Es soll jedoch die Möglichkeit geschaffen werden, dass zusätzlich zu der derzeit verbaubaren Fläche, zukünftig eine Wintergarten mit folgender unten genannten Größe für den Kleingarten gesetzlich genehmigt werden kann. Derzeit ist es nicht ratsam einen Wintergarten zu errichten, da man unter Umständen mit einer Strafzahlung, im schlimmsten Fall jedoch mit einem Abbruchsbescheid rechnen muß!
Die geplanten Ausmaße sind ebenfalls bereits im Gespräch und sollen wie bisher bekannt, nachfolgende Größen haben:
- Wintergarten mit 12,5 m2
- mit mindestens 70% Glasanteil
Nähere Infos dazu folgen, sobald von Seite des Zentralverbandes der Wiener Kleingärtner mehr bekannt wird!
Schauen Sie doch einfach wieder vorbei!